UNESCO-Projekt: Welterbe für junge Menschen

 

Die Bewahrung einer Welterbe-Stätte

 

 

1.          Ein Staat unterzeichnet die Welterbe-Konvention und legt das Versprechen ab, das Kultur- und Naturerbe innerhalb seiner Grenzen zu schützen. Er damit zu einem Vertragsstaat der Konvention.

 

2.          Der neue Vertragsstaat erstellt ein nationales Verzeichnis mit Kultur- und Naturgütern, die seiner Meinung nach für die Menschheit von besonderem Wert sind (Vorläufige Liste = tentative list) und deren Aufnahme in die Welterbe-Liste er im Laufe der Jahre erreichen will.

 

3.          Der Vertragsstaat wählt anschließend aus der Vorläufigen Liste jene Stätte aus, der Aufnahme in die Welterbe-Liste er als Erstes beantragen möchte.

 

4.          Der Staat schickt das ausgefüllte Antragsformular an das Welterbe-Zentrum der UNESCO in Paris.

 

5.          Das Welterbe-Zentrum prüft den Antrag auf seine Vollständigkeit und leitet es zur Beurteilung an IUCN und/oder an ICOMOS weiter.

 

6.          Expertinnen und Experten prüfen vor Ort den Zustand und die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Stätte.

 

7.          ICOMOS und/oder IUCN beurteilen die Anträge unter Verwendung der Kriterien für das Kultur- und Naturerbe.

 

8.          ICOMOS und/oder IUCN verfassen einen Beurteilungsbericht.

 

9.          Die sieben Mitglieder des Welterbe-Büros prüfen Anträge und Beurteilungsberichte und legen anschließend dem Komitee ihre Empfehlungen vor.

 

10.     Die 21 Mitglieder des Welterbe-Komitees treffen die endgültige Entscheidung: aufgenommen – zurückgestellt – abgelehnt

 

         

 aus: Welterbe für junge Menschen 2002, S. 51/52