UNESCO-Projekt: Welterbe für junge Menschen |
Die Bewahrung einer Welterbe-Stätte
1. Ein Staat unterzeichnet die Welterbe-Konvention und legt das Versprechen ab, das Kultur- und Naturerbe innerhalb seiner Grenzen zu schützen. Er damit zu einem Vertragsstaat der Konvention.
2. Der neue Vertragsstaat erstellt ein nationales Verzeichnis mit Kultur- und Naturgütern, die seiner Meinung nach für die Menschheit von besonderem Wert sind (Vorläufige Liste = tentative list) und deren Aufnahme in die Welterbe-Liste er im Laufe der Jahre erreichen will.
3. Der Vertragsstaat wählt anschließend aus der Vorläufigen Liste jene Stätte aus, der Aufnahme in die Welterbe-Liste er als Erstes beantragen möchte.
4. Der Staat schickt das ausgefüllte Antragsformular an das Welterbe-Zentrum der UNESCO in Paris.
5. Das Welterbe-Zentrum prüft den Antrag auf seine Vollständigkeit und leitet es zur Beurteilung an IUCN und/oder an ICOMOS weiter.
6. Expertinnen und Experten prüfen vor Ort den Zustand und die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Stätte.
7. ICOMOS und/oder IUCN beurteilen die Anträge unter Verwendung der Kriterien für das Kultur- und Naturerbe.
8. ICOMOS und/oder IUCN verfassen einen Beurteilungsbericht.
9. Die sieben Mitglieder des Welterbe-Büros prüfen Anträge und Beurteilungsberichte und legen anschließend dem Komitee ihre Empfehlungen vor.
10. Die 21 Mitglieder des Welterbe-Komitees treffen die endgültige Entscheidung: aufgenommen – zurückgestellt – abgelehnt









aus: Welterbe für junge Menschen 2002, S. 51/52
|
|