UNESCO-Projekt: Welterbe für junge Menschen |

Am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO wurde das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 185 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.
Leitidee der Welterbekonvention ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher
Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der
Welterbekonvention). Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelegenen
Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Ein eigens von der UNESCO eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden. Das Welterbekomitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der "Einzigartigkeit" und der "Authentizität" (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der "Integrität" einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen "Erhaltungszustand" muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.
878 Kultur- und Naturerbestätten aus 145 Staaten aller Kontinente haben die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste bislang erfüllt. Gegenüber 679 Kulturdenkmälern ist das Naturerbe mit 174 Eintragungen unterrepräsentiert. 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.
|
|